Der Abstand von 300 mm ist einzuhalten zwischen zwei Dachgullys bzw. zwischen Dachgully und aufgehendem Bauteil oder Einbauten. Er wird laut DIN 18531-1, Pkt. 6.6 und DIN 18531-5, Pkt. 6.3 ab Außenkante Flansch gemessen. Eine Ausnahmeregelung gilt bei Attikaabläufen.