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Einbauabstand

Der Abstand von 300 mm ist einzuhalten zwischen zwei Dachgullys bzw. zwischen Dachgully und aufgehendem Bauteil oder Einbauten. Er wird laut DIN 18531-1, Pkt. 6.6 und DIN 18531-5, Pkt. 6.3 ab Außenkante Flansch gemessen. Eine Ausnahmeregelung gilt bei Attikaabläufen.

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