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Vorbeugender Brandschutz:

Feuerwehr im Flachdach

Brandbeanspruchung von unten? Oder Brandbeanspruchung von unten und oben? Um den Forderungen der Landesbauverordnungen zu entsprechen, müssen bei der Planung von Flachdächern in der Regel Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz ergriffen werden. Nur so kann im Brand-Notfall Schlimmes verhindert werden. 

Fachbericht

Kleine Durchdringungen – große Gefahr
Flachdachentwässerungs- und Lüftungsbauteile durchdringen die Dachkonstruktion. Sind diese so genannten „kleinen Durchdringungen“ nicht brandsicher ausgerüstet, können Feuer und Brandgase in den Profil- und Dachhohlraum weitergeleitet werden, oder auf Dachflächen und Nachbargebäude übergreifen. Vorbeugender Brandschutz bei Dachgullys, Lüftern und Rohrleitungen ist keine Ermessensfrage. Bei großflächigen Hallen und Industriebauten ist er durch die DIN 18234, Teil 1 – 4, geregelt. Mit speziellen Bauteilen, die auf das individuelle Gebäudekonzept abgestimmt sind, lassen sich diese kleinen Durchdringungen mit einem Durchmesser bis 300 mm kontrollieren, indem dem Feuer quasi „ein Riegel vorgeschoben“ wird. Generell gibt es zwei Vorgehensweisen, bzw. Lösungsansätze: Entweder den Einsatz von nicht brennbaren Bauteilen, oder den Einbau von brandschutztechnischen Zusatzbauteilen.

Ohne Konzept geht es nicht
Das allgemein gültige Brandschutzkonzept gibt es nicht. Die Hauptschutzziele resultieren immer aus den jeweiligen Interessenlagen beim Brandschutz. Hier sind in der Regel drei Einflussfaktoren zu berücksichtigen. An erster Stelle stehen die gesetzlichen Interessen, die die Einhaltung des Baurechts durch die Regelwerke kontrollieren. Ausnahmen von der Regel gibt es aber auch hier. An zweiter Stelle kommen die Versicherer, die umfassenden Risikoschutz zu günstigen Prämien realisieren müssen. Und als drittes sind die Interessen des Betreibers, bzw. des Bauherren zu nennen, die durch betriebliche Sicherheit, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit geprägt sind. Um eine Lösung zu entwickeln, die alle drei Interessenlagen optimal vereint, sollte bei entsprechenden Projekten ein Gutachter mit der Erstellung eines individuellen Brandschutzkonzeptes beauftragt werden.

Gefahr von unten und oben
Die zu befürchtende Belastung bestimmt die technische Lösung. Ist eine Brandbeanspruchung von unten und oben denkbar, stellen die Landesbauordnungen ganz klare Vorgaben. Generell gilt, die Brandweiterleitung von einem Brandabschnitt zum anderen durch fachgerechte Bauteile zu verhindern. Dächer von Anbauten an Wänden mit Öffnungen sind in einem mindestens 5,0 m breiten Streifen von diesen Wänden in der Feuerwiderstandsklasse F90 herzustellen. In diesem Bereich ist das Dachschichtenpaket und damit eine Durchdringung wie z. B. ein Dachgully gegen Entflammen und Brandweiterleitung zu schützen. Mit einer Entwässerungsanlage aus Guss-Bauteilen, die der Feuerwiderstandsklasse F90 entspricht, ist der Bauherr immer auf der sicheren Seite. Rohre und Formteile aus Gusseisen entsprechen der Brandschutzklasse A1 und eignen sich daher zum vorbeugenden Brandschutz bei größeren genutzten und ungenutzten Dachflächen. Sita empfiehlt unter diesen Bedingungen den Einsatz des SitaMulti Gussgullys mit einem Aufstockelement aus Gusseisen. Gemäß gutachterlicher Stellungnahme sind diese Bauteile bei einer Brandbeanspruchung von unten und oben in einer F90-Dachkonstruktion einsetzbar. Vorgabe ist auch, die Dachfläche gegen Flugfeuer und strahlende Wärme zu schützen.

Firesafe bei Brandgefahr von unten
Aus wirtschaftlichen oder statischen Gründen tendieren Bauherren aber oft zu den „leichteren“ Anlagen mit PE-Rohren, also Leitungen und Bauteilen, die brennbar sind. Hier gilt es im Besonderen, die Brandweiterleitung von unten zu verhindern. Bei Dächern von großflächigen Hallen und Industriebauten ist der vorbeugende Brandschutz bei Gullys, Lüftern und Rohleitungen absolute Pflicht. Maßgeblich ist hier die DIN 18234, 1 – 4. „Diese Norm legt brandschutztechnische Begriffe, Anforderungen und Prüfungen für großflächige Dächer bis 20 ° Neigung fest. Für Dächer mit Dachdeckungen gilt diese Norm nur für großformatige Deckungswerkstoffe mit einer Einzelfläche von > 0,4 m²“. „ …Durchdringungen, Anschlüsse und Abschlüsse nach dieser Norm erfüllen das Schutzziel einer Begrenzung der Brandweiterleitung in den Dachaufbau und/ oder auf die Oberfläche des Daches bei unterseitiger Brandbeanspruchung.“ So erläutert es die DIN 18234.  
Entwässerungsanlagen, die mit brennbaren Kunststoffrohren und Gullys und Lüftern arbeiten, benötigen im Durchdringungsbereich besonderen Schutz. Eine wirtschaftliche Brandschutzalternative zu aufwändigen brandschutztechnischen Ummantelungen, bzw. Entwässerungsanlagen aus Guss und Stahl, bietet der patentierte, feuerfeste SitaFiresafe®. Wie ein Safe schützt diese nicht brennbare Brandschutzeinheit brennbare Dachgullys und Systemlüfter vor dem Feuer und baut einer Brandweiterleitung damit wirksam vor. Die zertifizierte, vorgefertigte Brandschutzeinheit kommt inklusive Gully oder Lüfter, Verstärkungsblech, Brandschutzmanschette und Anschlussrohr auf die Baustelle. Da sie komplett vom Dach aus installiert werden kann, erspart sie Geräteeinsatz, z. B. Hubbühnen, die bisher für brandschutztechnische Ummantelungen im Innenbereich der Gebäude erforderlich waren. In kurzer Zeit entsteht so ein normgerechter Brandschutzaufbau, der die Durchdringungsöffnung sicher abdichtet.

Fazit: Vorher gut nachdenken
Im Gewerbe- und Industriebau sind vielfältige Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung zu erfüllen. Auch bei dem vorbeugenden Brandschutz im Bereich der Regen- und Notentwässerung gilt es im Vorfeld zu klären, welche gesetzlichen und funktionalen Vorgaben es gibt, wie sie zu lösen und umzusetzen sind. Wie bereits anfangs empfohlen, sollte bei Großobjekten ein Sachverständiger mit der Konzeptentwicklung betraut werden. Bei kleineren Bauwerken kann der intensive Austausch mit den Experten der Planungsabteilungen der Industrie weiterhelfen. Grob fahrlässig und äußerst gefährlich wäre es, das Thema Brandschutz zu ignorieren. Auch beim vorbeugenden Brandschutz gilt: Wehret den Anfängen. Nur so kann effektive und rechtliche Sicherheit erzielt werden.

Wann und wo ist Brandschutz gefordert:

  • Musterbauordnung MBO 2002 § 14 Brandschutz
  • Landesbauordnung
  • DIN 18234 Teil 1-4
  • Industriebaurichtlinie (Richtlinie über den baul. Brandschutz im Industriebau)
  • Leitungsanlagen Richtlinie
  • Anforderungen des Brandschutzgutachters, der Versicherung und des Bauherren

 

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