Als Anschlusshöhe wird laut Flachdachrichtlinie, Pkt. 4.4 und DIN 18531-1, Pkt. 6.8 die Höhe bezeichnet,
in der die Abdichtungsbahn (in Abhängigkeit zur Dachneigung) an der Attika oder an aufgehenden Bauteilen hochgeführt wird, um ein Hinterlaufen des Wassers zu verhindern. Die Anschlusshöhe
kann in 4 Bereiche aufgeteilt werden.
Anschlusshöhen
Zusatzwissen
Die Anschlusshöhen werden ab Oberkante Nutzschicht gemessen, bei genutzten Dächern ab Oberkante Plattenbelag, Kies oder Begrünung.
Produktwissen
Bei Dächern mit einer Dachneigung ≤ 5° sind Abdichtungsbahnen 15 cm oberhalb der wasserführenden Ebene an aufgehenden Bauteilen und Durchdringungen hochzuführen. Eine Reduzierung der Anschlusshöhe, bis auf 5 cm, ist nur in Verbindung mit einem Entwässerungsrost / -rinne zugelassen. Anschlusshöhen, an z. B. Türen, unterhalb von 5 cm (barrierefrei) sind Sonderkonstruktionen und müssen von den beteiligten Gewerken und Planern mit besonderer Sorgfalt geplant und ausgeführt werden.