Code of Conduct
1. Präambel
Die Sita Bauelemente GmbH (nachstehend Sita genannt) ist eine international bekannte und auf dem Gebiet der Flachdachentwässerung seit Jahren spezialisierte Firma.
Die in diesem Code of Conduct (nachfolgend Kodex genannt) festgehaltenen Regeln und Grundsätze bilden die Basis für eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Sita und seinen Kunden, Lieferanten und Dienstleistern (nachstehend Geschäftspartner genannt). Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass Sie diese Verpflichtung teilen und angemessene Anstrengungen unternehmen, die Einhaltung der Prinzipien bei eigenen Geschäftspartnern zu fördern.
2. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Sita erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie sich an die anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften halten. In einzelnen Ländern oder Märkten können strengere Vorschriften bestehen als jene, die in diesem Kodex beschrieben sind. In solchen Fällen sind grundsätzlich die strikteren Vorschriften anzuwenden.
3. Arbeitsumfeld
Sita verlangt von seinen Geschäftspartnern, die Grundrechte Ihrer Arbeitnehmer anzuerkennen und sich zu verpflichten, diese auch einzuhalten. Die Geschäftspartner halten insbesondere die nachfolgenden Bestimmungen ein:
3.1 Freie Wahl der Beschäftigung
Jegliche Form von Kinderarbeit, Zwangs- und Pflichtarbeit, moderner Sklaverei, unfreiwilliger oder ausbeuterischer Gefängnisarbeit, Menschenhandel oder andere Formen der Ausbeutung werden strikt abgelehnt.
3.2 Keine Kinderarbeit
Der Einsatz von Kinderarbeit ist gemäß den Bestimmungen der ILO strengstens verboten.
3.3 Vergütung und Arbeitszeiten
Die gesetzlich garantierten Mindestlöhne in den jeweiligen Arbeitsmärkten müssen mindestens gezahlt werden. Die geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen/Gesetze der jeweiliegen Arbeitsmärkte, insbesondere bezüglich Arbeitszeiten, sind einzuhalten. Überstunden müssen freiwillig sein.
3.4 Menschenrechte
Alle Mitarbeitenden haben Wertschätzung zu erfahren und dürfen nicht auf Grund Ihres Alters, Ihrer geschlechtlichen Identität, der ethnischen Herkunft, der Nationalität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden.
3.5 Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, Vorschriften und Empfehlungen muss gewährleistet werden. Hierzu gehört auch, bei Bedarf geeignete Schutzausrüstungen bereitzustellen sowie Notfallpläne zu erstellen und entsprechende Notfallübungen durchzuführen.
4. Verhalten gegenüber Geschäftspartnern
4.1 Fairer Wettbewerb
Sita steht für fairen Wettbewerb. Sita verlangt von seinen Geschäftspartnern, sich nicht an wettbewerbs- und kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen zu beteiligen und dies auch in der Lieferkette sicherzustellen.
4.2 Korruptionsbekämpfung
Sita duldet keine Form von Korruption. Jede Verhaltensweise von Geschäftspartnern, die den Eindruck von Korruption vermitteln könnte, ist untersagt.
4.3 Bestechlichkeit
Zuwendungen von Geschäftspartnern sind nur zulässig, wenn sie angemessen und transparent sind. Zuwendungen in der Form von Einladungen oder Geschenken sind nach bestimmten Maßgaben zulässig, wenn sie im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen stehen oder dem Zweck dienen Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren. Solche Zuwendungen dürfen nur angenommen oder gewährt werden, wenn sie einem berechtigten geschäftlichen Zweck dienen und nicht eine Gegenleistung für einen unrechtmäßigen Vorteil darstellen. Die Zuwendung darf keinen unangemessenen Wert haben. Ausnahmen sind deshalb lediglich geringwertige Geschenke wie Werbe- und Streuartikel sowie angemessene Geschenke mit repräsentativem Charakter. Geschenke und Einladungen, die an die Privatadresse gerichtet sind, dürfen weder gewährt noch angenommen werden.
5. Umweltschutz
Sita verlangt von seinen Geschäftspartnern, aktiv Mitverantwortung zu übernehmen um z.B. zur Reduzierung der Luftverschmutzung, des Energie- und Wasserverbrauchs sowie des entstehenden Abfalls beizutragen und diese auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften sowie international anerkannte Standards zum Schutz der Umwelt werden als selbstverständlich erachtet.
6. Schlussbestimmungen
Sita behält sich vor, die Einhaltung der Bestimmungen dieses Kodex zu überprüfen. Hierfür haben die Lieferanten schriftlich Auskunft auf Anfragen zu geben. Sita wird unter der Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit jedem Hinweis auf Fehlverhalten konsequent nachgehen. Entsprechend dem Ergebnis wird nachvollziehbar entschieden, welche Konsequenzen geeignet, erforderlich und angemessen sind.
7. Zustimmung des Lieferanten
Hiermit erkennen wir den Kodex an bzw. bestätigen, dass wir die vorstehenden Grundsätze und Anforderungen in unserem Unternehmen einhalten.