Detailanschlüsse mit Bitumenbahnen müssen nach Flachdachrichtlinie Abb. II.10.5 immer zweilagig ausgeführt werden. Durch den Lagenrückversatz werden die einzelnen Abdichtungslagen um die jeweilige Fügebreite versetzt auf der Bitumenanschlussmanschette aufgeschweißt. Hierdurch wird eine „doppelte“ Sicherheit des Anschlusses erreicht.