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Grundleitung

Die Grundleitung ist die Verbindung zwischen der Gebäudeentwässerung und der öffentlichen Kanalisation. 
Die Nennweiten der Grundleitungen können nach DIN 1986-100, Pkt. 14.2.7.3 unter Verwendung der Bemessungstabellen A.3 bis A.5 der DIN 1986-100 ermittelt werden. Der Mindestdurchmesser von Grundleitungen beträgt DN 100.

Sita Empfehlung

Ist der Rohrwerkstoff bekannt, kann die Bemessung auch unter Verwendung der tatsächlichen Innendurchmesser nach Prandtl- Colebrook mit einer betrieblichen Rohrrauheit von kb = 1,0 mm erfolgen. Sprechen Sie uns an!


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