Die Grundleitung ist die Verbindung zwischen der Gebäudeentwässerung und der öffentlichen Kanali-sation. Die Nennweiten der Grundleitungen können nachDIN 1986-100, Pkt. 14.2.7.3 unter Verwendung der Bemessungstabellen A.3 bis A.5 der DIN 1986-100ermittelt werden. Der Mindestdurchmesser von Grundleitungen beträgt DN 100.