Der Abstand von 300 mm ist bei bahnenförmigen und 100 mm bei flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen einzuhalten zwischen zwei Dachgullys bzw. zwischen Dachgully und aufgehendem Bauteil oder Einbauten. Er wird laut DIN 18531-1, Pkt. 6.5 ab Außenkante Flansch gemessen. Eine Ausnahmeregelung gilt bei Attikaabläufen.
Einbauabstand














