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Gefälle

Ein Gefälle ist laut DIN 18531-1, Pkt. 6.3.1 die Neigung einer Fläche gegen die Waagerechte. Für die Entwässerung von Flachdächern mit Abdichtung sind in der Regel ein Hauptgefälle (Längsgefälle) von 2% und ein untergeordnetes Gefälle (Quer- oder Kehlgefälle) von 1% vorzusehen.

Bei Dachflächen mit einer Neigung bis ca. 5% ist aufgrund von Tragwerk, Durchbiegung, Unebenheiten und Bahnenüberlappungen mit Pfützenbilung zu rechnen. Die Abdichtung sollte (nicht zwingend bei intensiv begrünten Dächern) so geplant und ausgeführt werden, dass Niederschlagswasser schnellstmöglich abgeführt werden kann.

Bei Balkonen ist nach DIN 18531-5, Pkt. 6.2 ein Mindestgefälle von 1,5% in der Abdichtungsebene vorzusehen - bei barrierefreien Eingängen auch in der Nutzschicht. um die Wasserableitung in allen Belagsschichten zu garantieren, ist gegebenenfalls eine Drainschicht auf der Abdichtungsschicht vorzusehen.

Achtung

Bei Balkonen gibt es mit der DIN 18531-5 eine gesonderte Richtlinie.

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