Geruchsverschlüsse verhindern laut der DIN 1986-100, Pkt. 5.7.1 den Austritt von Gasen. Es sind Bauteile, die das Ausdunsten von Faulgasen aus Abwasserleitungen verhindern. Geruchsverschlüsse dürfen nicht im frost- gefährdeten Bereich verbaut sein. Wird die Regen- wasseranlage an eine Mischkanalisation angeschlossen, ist die Anlage so auszuführen und sind die Dachabläufe so anzuordnen, dass es nicht zu Geruchsbelästigungen kommen kann.
Geruchsverschluss
Produktwissen
Geruchsverschlüsse sind nach der Norm bei der Regenentwässerung nicht vorgeschrieben.