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Notentwässerung

Notentwässerung ist nach DIN 1986-100, Pkt. 5.9 ein zweites – unabhängig vom Hauptentwässerungssystem vorzusehendes – Entwässerungssystem. Bei Starkregenereignissen leitet es das Wasser auf eine schadlos überflutbare Grundstücksfläche. Ein Zusammenschluss mit der Entwässerungsanlage ist nicht erlaubt.

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