Gemäß der DIN 1986-100, Pkt. 5.3.1 sollte das vorrangige Planungsziel sein, die öffentliche Abwasseranlage zu entlasten. Das Regenwasser kann z. B.
– zur Bewässerung genutzt werden,
– auf dem Grundstück versickern
– in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.