Gullys sind zu Revisionszwecken frei zugänglich zu halten. Gemäß Flachdachrichtlinie, Pkt. 4.8.1 sind über Dachabläufen, Notab- und Notüberläufen herausnehmbare Gitterroste oder vergleichbare gelochte bzw. geschlitzte Abdeckungen anzuordnen.
Gullys sind zu Revisionszwecken frei zugänglich zu halten. Gemäß Flachdachrichtlinie, Pkt. 4.8.1 sind über Dachabläufen, Notab- und Notüberläufen herausnehmbare Gitterroste oder vergleichbare gelochte bzw. geschlitzte Abdeckungen anzuordnen.