Als Anschlusshöhe wird laut Flachdachrichtlinie, Pkt. 4.4 und DIN 18531-1, Pkt. 6.7.2 und 6.7.3 die Höhe bezeichnet, in der die Abdichtungsbahn (in Abhängigkeit zur Dachneigung) an der Attika oder an aufgehenden Bauteilen hochgeführt wird, um ein Hinterlaufen des Wassers zu verhindern. Die Anschlusshöhe kann in 4 Bereiche aufgeteilt werden, wobei die Flachdachrichtlinie die Bereiche 3 und 4 gleich behandelt.
Anschlusshöhen

Zusatzwissen
Die Anschlusshöhen werden ab Oberkante Nutzschicht gemessen, bei genutzten Dächern ab Oberkante Plattenbelag, Kies oder Begrünung.
Produktwissen
Bei Dächern mit einer Dachneigung ≤ 5° sind Abdichtungsbahnen 15 cm über Oberfläche Belag an aufgehenden Bauteilen und Durchdringungen hochzuführen. Eine Reduzierung der Anschlusshöhe, bis auf 5 cm, ist nur in Verbindung mit einem Entwässerungsrost / -rinne zugelassen. Diese müssen bei barrierefreien Türen nach Flachdachrichtlinie Pkt. 4.4 (4) mind. 15 cm breit sein. Ab der Schneelastzone 3 ist die Mindestbreite 20 cm und die Rinne ist beheizt auszuführen.













