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Fallleitungen

Fallleitungen sind die senkrechten Verbindungen zwischen Dachablauf und Sammelleitung oder Grundleitung.

  1. Gemäß DIN 1986-100, Pkt. 14.2.7.2 wird der maximale Regenwasserabfluss einer senkrechten Fallleitung mit einem Füllungsgrad von 0,33 berechnet.
  2. Fallleitungen müssen nach DIN 1986-100, Pkt. 6.1.8 mindestens die Nennweite des Dachablaufes haben. Eine Reduzierung der Rohrnennweiten in Fließrichtung ist bei Freispiegelanlagen unzulässig.
  3. Fallleitungen, die überlastet werden können – z.B. durch einen Rückstau bei Gebäuden höherals 22 m –, sind nach DIN 1986-100, Pkt. 6.3.1 und DIN 1986-100, Pkt. 6.1.3 längskraftschlüssig zu sichern und ausreichend zu befestigen. Auch das Rohr muss gegen ein Auseinandergleiten und Ausweichen aus der Rohrachse mit geeigneten Maßnahmen gesichert werden.

Alle Punkte gelten nur für die Freispiegelentwässerung,
nicht für die Druckentwässerung.

Zusatzwissen

Das Abflussvermögen einer Flachdachentwässerung wird nach DIN EN 12056-3, Pkt. 6.1 vom Gully und nicht vom Abflussvermögen der Fallleitung bestimmt. Wird eine Fallleitung jedoch mit weniger als 10° zur Waagerechten verzogen, wird die Leitung als Sammelleitung behandelt und mit einem Füllungsgrad von 0,7 ausgelegt. In diesem Fall sind das Gefälle und die Nennweite des Rohres so zu wählen, dass das Rohr mit der zuerbringenden Abflussmenge des Gullys nicht überlastet wird.

Sita Empfehlung

Kunststoffrohre aus Thermoplasten, z. B. HT- oder Polypropylen Rohre, sind nur für eine drucklose Anwendungen bis 0,5 bar nach EN 1053 zugelassen. Sita empfiehlt daher immer eine Verwendung kritisch zu hinterfragen. Sita bietet mit dem SitaAttika Rohrsystem sowohl eine druckstabile wie auch eine UV- beständige Edelstahlrohrreihe, siehe auch Sicherungsschelle.

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