Fallleitungen sind die senkrechten Verbindungen zwischen Dachablauf und Sammelleitung oder Grundleitung.
- Gemäß DIN 1986-100, Pkt. 14.2.7.2 wird der maximale Regenwasserabfluss einer senkrechten Fallleitung mit einem Füllungsgrad von 0,33 berechnet.
- Fallleitungen müssen nach DIN 1986-100, Pkt. 6.1.8 mindestens die Nennweite des Dachablaufes haben. Eine Reduzierung der Rohrnennweiten in Fließrichtung ist bei Freispiegelanlagen unzulässig.
- Fallleitungen, die überlastet werden können – z.B. durch einen Rückstau bei Gebäuden höherals 22 m –, sind nach DIN 1986-100, Pkt. 6.3.1 und DIN 1986-100, Pkt. 6.1.3 längskraftschlüssig zu sichern und ausreichend zu befestigen. Auch das Rohr muss gegen ein Auseinandergleiten und Ausweichen aus der Rohrachse mit geeigneten Maßnahmen gesichert werden.
Alle Punkte gelten nur für die Freispiegelentwässerung,
nicht für die Druckentwässerung.