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Fließwegüberschreitung

Der Begriff der Fließwegüberschreitung ist nur auf die Notentwässerung anzuwenden. Dabei wird der Abstand von 20 m zwischen zwei Notabläufen in einem linearen Tiefpunkt überschritten.

Bei der Fließwegüberschreitung wird unter anderem davon ausgegangen, dass es zwischen den Notüberläufen einen höheren Rückstau geben kann und das Tragwerk die doppelte statische Last abtragen muss.

Zusatzwissen

Sind keine statischen Reserven in der Konstruktion vorhanden und die doppelte Stauhöhe der Notentwässerung würde das Dach überlasten, kann nur die Hälfte der Anstauhöhe h2 für die Ermittlung der Abflussmenge der Notentwässerung angesetzt werden.

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