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Barrierefreie Anschlüsse

Laut DIN 18531-1, Pkt. 6.6 und 6.8 und DIN 18531-5, Pkt. 6.3 sind barrierefreie Anschlüsse Sonderkonstruktionen. Sonderkonstruktionen müssen von den beteiligten Gewerken und Planern gesondert beauftragt und mit besonderer Sorgfalt geplant und ausgeführt werden.

Achtung

Barrierefreiheit liegt immer eine Sonderkonstruktion zu Grunde. Die Ästhetik und der Komfort spielen hier eine wichtige Rolle.

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