Als Fließweg wird laut DIN 1986-100, Pkt. 14.2.6 der Weg des Wassers beschrieben, den es von einem Entwässerungsbauteil zum nächsten zurücklegt.
Der Abstand zwischen zwei Gullys oder zwei Notgullys sollte in einem linearen Tiefpunkt ohne nennenswerte Höhenunterschiede gemäß DIN 1986-100 Pkt. 14.2.5 nicht mehr als 20 m betragen.
Werden bei der Notentwässerung diese Entfernungen überschritten – maximaler Einbauabstand 10 m von der Attika oder 20 m untereinander – wird von Fließwegüberschreitung gesprochen.