Nach DIN 18195, Pkt. 3 ist eine Loggia eine nutzbare Plattform, die ganz oder teilweise hinter die Fassade zurückspringt und die nicht über einem genutzten Raum liegt und somit ohne Dämmung ausgeführt wird.
Laut DIN 1986-100, Pkt. 5.10 darf eine Loggia nicht an das Fallrohr einer Dachfläche angeschlossen werden– wie auch bei einem Balkon mit zu 100 % geschlossener Brüstung. Es sind zwei getrennte Fallrohre vorzusehen. Erst wenn die Brüstung zu 50 % geöffnet ist, kann ein gemeinsames Fallrohr verwendet werden.