Flachdachentwässerung und Brandschutz:
Aus einem Guss
Zusätzliche Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz der sogenannten „kleinen Durchdringungen“? Nicht erforderlich, wenn das Flachdachentwässerungssystem aus nicht brennbaren Gullys, z. B. aus Gusseisen, in Verbindung mit nicht brennbaren Rohren besteht.
Fachbericht
Seit Jahren lässt sich in der Industriebaulandschaft ein Trend zu immer weitläufigeren Flachdachflächen beobachten. Mit zunehmender Größe von Bauteilen und Brandabschnitten wächst aber auch das Risiko von Großbränden.
Brandschutzkonzept lohnt
Am Anfang jeder Baumaßnahme steht daher heute ein Brandschutzkonzept. Hier fließen zuerst die Aspekte ein, die dem Bauherrn wichtig sind, z. B. die betriebliche Sicherheit, aber auch das Thema Kosteneinsparung – Aspekte, die sich nicht immer mit dem Baurecht decken müssen. Maßgeblich sind die Musterbauordnung (MBO), die Landesbauordnung (LBO), die Leitungsanlagenverordnung (LAnlV) und natürlich die DIN-Normen sowie sonstige Regelwerke. Weiterhin stellt sich die Frage, wo das Gebäude versichert ist. Ist es z. B. gemäß der VdS Schadenverhütung GmbH, einem unabhängigen Prüfinstitut und Sachversicherer, oder gemäß der FM Global Standards abgedeckt? Auch diese Sachversicherer stellen u. a. spezielle Anforderungen an den baulichen Brandschutz, die mit den Interessen des Bauherrn und den Regelwerken zur Deckung gebracht werden müssen. Die nicht ganz einfache Aufgabe, die verschiedenen Interessenlagen und Vorschriften in einem Brandschutzkonzept zu vereinen, ist Spezialistenarbeit und obliegt einem Brandschutzgutachter. Ein umfassendes Brandschutzkonzept bringt aber nicht nur einen veritablen Sicherheitsgewinn, sondern kann sich auch finanziell positiv auswirken. Wird der Nachweis erbracht, dass das Gebäude z. B. VdS- oder FM-geprüft ist, wird der klassische Gebäudeversicherer dies in Anrechnung bringen und geringere Prämien aufrufen, woraus eine erhebliche Kostenersparnis resultieren kann.
Brandschutz nach Vorschrift
Die Landesbauverordnungen schreiben vor, bei der Planung von Flachdächern Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz zu ergreifen. Das könnte z. B. bedeuten, für die Entwässerung Gullys aus Gusseisen einsetzen zu müssen. Gussgullys werden in der bauaufsichtlichen Benennung als nicht brennbar bezeichnet und damit nach DIN 4102-1, die das „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ beschreibt, in die brandschutztechnisch anspruchsvollste Baustoffklasse A1 eingeordnet. In Kombination mit nicht brennbaren Rohren, z. B. SML-Gussrohren oder Stahlrohren, erfüllen Gussgullys höchste Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz – z. B. in F 90-Anlagen.
Sicherheitslücken schließen
Flachdachentwässerungs- und Lüftungsbauteile durchdringen die Dachkonstruktion. Sind diese so genannten „kleinen Durchdringungen“ nicht brandsicher ausgerüstet, können Feuer und Brandgase in den Profil- und Dachhohlraum weitergeleitet werden oder auf Dachflächen und Nachbargebäude übergreifen. Vorbeugender Brandschutz bei Dachgullys, Lüftern und Rohrleitungen ist keine Ermessensfrage. Bei großflächigen Hallen und Industriebauten ist er z. B. durch die DIN 18234, Teil 1 - 4, geregelt, bzw. vorgeschrieben. Zur Erfüllung dieses Regelwerkes kann der SitaFiresafe® oder alternativ der SitaMulti eingesetzt werden. Bei Anforderungen nach der Feuerwiderstandsklasse F90 wird der SitaMulti aus Grauguss in Verbindung mit nicht brennbaren Rohren eingebaut. Die F90-Klassifizierung wurde zusätzlich von einem externen Gutachter geprüft.
Sicherheitsabstand einhalten
„Wo darf der Gully platziert werden? Wie groß muss der Abstand zur Brandwand sein?“ Diese von Praktikern oft gestellte Frage, lässt sich nicht pauschal, bzw. einfach beantworten. Die Landesbauordnung Bayern z. B. bezieht dazu keine Stellung. In dieser Region könnte die Durchdringung unter Beachtung der Flachdachrichtlinie 30 Zentimeter neben der Brandwand erstellt werden. Wird das Gebäude jedoch gemäß der VdS 2216:2001-08 (01) ausgeführt, ist ein Abstand von > = 2,50 m erforderlich. Bei der VdS 2234:2008-01 (05) ist sogar ein Abstand von > = 5,0 m zur Brandwand gefordert. Ein gutes Beispiel dafür, dass neben den gesetzlichen Regelungen die Anforderungen der Sachversicherer (hier VdS-Anforderungen) in die Planung einfließen müssen.
Gemäß der Musterbauordnung gilt: „Dächer von Anbauten, die an Außenwände mit Öffnungen oder ohne Feuerwiderstandsfähigkeit anschließen, müssen innerhalb eines Abstands von 5 m von diesen Wänden als raumabschließende Bauteile für eine Brandbeanspruchung von innen nach außen einschließlich der sie tragenden und aussteifenden Bauteile die Feuerwiderstandsfähigkeit der Decken des Gebäudeteils haben, an den sie angebaut werden.“ Bei aufgehenden Bauteilen, z. B. im Anschlussbereich zu einem anschließenden, höher liegenden Verwaltungsgebäude, ist dieser 5-Meter-Bereich also immer in F90 auszuführen. In der Regel finden sich hier Betondecken.
Regelkonformer Einbau
Bei einer einkalkulierten Brandbeanspruchung von oben und unten könnte z. B. ein nicht brennbarer Gully mit nicht brennbaren Rohren und Formteilen, Brandschutzklasse A1, verbaut und so eine Installation aus nicht brennbaren Materialien realisiert werden. Gemäß eines Gutachtens, das auch bei Sita angefordert werden kann, gestaltet sich ein F90-Aufbau in einem ganz normalen Beton-Warmdach wie folgt: Der SitaMulti Gully wird mit Schaumglaskörper in die Betonecke eingebaut. Angeschlossen wird ein nicht brennbares Rohr, das mit einer Dämmung ummantelt wird, die im Brandfalle auch vor der Weiterleitung von Hitze schützt und ansonsten den möglichen Kondenswasseranfall verhindert. Weitere Einbausituationen und Details können dem Gutachten entnommen werden. Bei diesen beschriebenen Einbausituationen wird es dem Planer, Ausführenden und Bauherrn ganz einfach gemacht, denn weitere Zustimmungen oder Genehmigungen durch Baubehörden sind nicht erforderlich.
Robuste Gully-Familie
Die nicht brennbaren, gusseisernen Gullys der SitaMulti-Familie empfehlen sich also überall dort, wo hohe Brandschutzauflagen bestehen, bzw. eine Installation nach F90 gefordert ist. Die robusten Gullykörper bestehen aus Gusseisen EN-GJL-200 nach DIN EN 1561 und sind mit einer soliden Los-/Festflanschkonstruktion nach DIN 18195 ausgestattet. Sie können zur Haupt- und Notentwässerung nach DIN 12056-3 und DIN 1986-100 sowie zum vorbeugenden Brandschutz bei größeren genutzten und ungenutzten Dachflächen eingesetzt werden. Der SitaDSS Multi, die DN 80-Gullyvariante für Druckströmungsanlagen, eignet sich auch zum Einbau in innenliegenden Rinnen. Für die Freispiegelentwässerung ist der SitaMulti in Nennweiten von DN 80 bis DN 150 verfügbar. Die Gullyvarianten überzeugen durch hohe Ablaufleistung und ermöglichen einen ein- oder zweiteiligen Einbau. Zur Produktfamilie gehören umfangreiche Ergänzungsbauteile, z. B. eine Grundplatte und ein Aufstockelement zur Überbrückung der Wärmedämmung (von 80 bis 260 bzw. 300 mm), ein Aufsatzrahmen und ein Höhenausgleichsstück für Terrassen oder den befahrbaren Bereich. Als verlorene Schalung, die den Einbau in Betondecken erleichtert, sind Dämmkörper aus Schaumglas verfügbar. In Kombination mit dem SitaDSS Multi Anstauelement wird der Basisgully zum Notentwässerer aufgerüstet.
Fazit: Verantwortung übernehmen
Der Bauherr ist für die Definition seiner Brandschutzziele selbst verantwortlich. Aber als Laie ist er darauf angewiesen, über die Schutzziele und Regelwerke aufgeklärt zu werden. Verantwortungsvolle Planer und Hersteller nehmen sich selbst in die Pflicht. Ein solides Brandschutzkonzept aus einem Guss kann verhindern, dass es im Falle eines Brandes zur Katastrophe kommt.
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